Mögliche Auswirkungen der neuen EU-Lieferkettenrichtlinie (EU-CSDDD) auf das deutsche LkSG – wird jetzt alles einfacher?
Am 15. März 2024 wurde die EU-CSDDD vom Rat der Europäischen Union bestätigt. Direkt unter diese Richtlinie fallen nun rund 5.400 Unternehmen – eine Reduzierung um etwa 70% im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen. Umsetzungszeiträume wurden dabei massiv verlängert. Die formelle Verabschiedung der EU-CSDDD vom Europäischen Parlament wird für April/Mai 2024 erwartet.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland bzw. die Anpassung des deutschen wird voraussichtlich Mitte 2025 erfolgen und könnte die Anzahl der betroffenen deutschen Unternehmen vorübergehend auf etwa 1.500 reduzieren. Die Richtlinie betrifft dann Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Nettoumsatz von über 450 Mio. EUR im letzten Geschäftsjahr. Es erfolgt keine Aufteilung mehr in Hochrisikosektoren.
Wird es für Unternehmen nun einfacher?
Wenn Sie sich schon mit der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU-CSRD)) auseinandergesetzt haben, dann kennen Sie die Antwort: die in der EU-CSDDD definierten Anforderungen kommen auf Unternehmen zu, so oder so, auch wenn das in der ganzen politischen Diskussion um die EU-CSDDD ein wenig ins Hintertreffen geraten ist. Der Entwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz wurde am 22. März 2024 in Berlin vorgelegt und wird ebenfalls zu Änderungen im LkSG führen, beinhaltet aber (anders als die EU-CSDDD) keine veränderte Begrenzung der verpflichteten Unternehmen.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben:
Unser Rat: Bleiben Sie am Ball und starten Sie so bald wie möglich, auch wenn Sie nun vermeintlich erst später berichten müssen oder möglicherweise durch eine Änderung des LkSG vorübergehend nicht mehr zu den betroffenen Unternehmen gehören. Solange die EU-CSDDD noch nicht in nationales Recht in Deutschland umgesetzt wurde, gelten die Anforderungen aus dem LkSG (und als greifbarer Ausblick die Anforderungen des nun vorgelegten CSRD-Umsetzungsgesetzes).
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