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Nationales Hinweisgeberschutzgesetz kommt

24. August 2022

Da Deutschland die EU-Hinweisgeber-Richtlinie 2019/1937 nicht rechtzeitig zum 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt hatte, hat Die EU-Kommission im Januar gegen Deutschland und 22 weitere Mitgliedstaaten ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.  

Nun hat das Bundeskabinett am 27.7.2022 einen Regierungsentwurf beschlossen und somit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz soll 3 Monate nach Verabschiedung in Kraft treten, was aus derzeitiger Sicht Ende 2022 oder Januar 2023 sein wird.

Kommen betroffene Unternehmen und Organisationen der gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle nicht nach, besteht die Gefahr eines Bußgeldverfahrens. zudem können viele einfache Meldekanäle, wie z.B. Telefon oder E-Mail aufgrund der Rückverfolgbarkeit auf den Hinweisgeber gegen das Vertraulichkeitsgebot des Hinweisgeberschutzgesetzes verstoßen. Mit dem Einsatz eines geeigneten IT-gestützten Hinweisgebersystems sind sie auf der sicheren Seite.

 

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